Mit der amtlichen
Beglaubigung einer Ablichtung bestätigt die Behörde, dass die Kopie
mit dem Original übereinstimmt.
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Die
zuständige Stelle beglaubigt die Abschrift durch einen Beglaubigungsvermerk,
der folgende Angaben enthalten muss:
·
genaue Bezeichnung des Schriftstücks, dessen
Abschrift oder Kopie beglaubigt wird
·
Feststellung, dass die Abschrift oder Kopie mit dem
vorgelegten Schriftstück übereinstimmt
·
Ort und Tag der Beglaubigung
·
Unterschrift des Bediensteten, der die Beglaubigung
durchführt und das Dienstsiegel
Wichtig:
Von der
beglaubigten Kopie ist die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines
Handzeichens zu unterscheiden. Damit wird bestätigt, dass die Urkunde von der
Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine
öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).
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Sie legen dem BürgerService der Stadt Todtnau das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Sie können dies persönlich tun oder durch einen Vertreter, dem Sie ggf. eine schriftliche Vollmacht erteilt haben. Diese Kopien werden dann vom zuständigen Sachbearbeiter mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht.
Wichtig:
Sie können die entsprechenden Kopien schon
mitbringen oder hier fertigen lassen. Allerdings müssen Sie diese dann auch
extra bezahlen.
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Die Beglaubigung ist eine kostenpflichtige Amtshandlung. Die Höhe der
Gebühr richtet sich nach der momentan gültigen Gebührenordnung der Stadt
Todtnau.
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Beglaubigungen
bis 2 Seiten 1,00
Euro
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Beglaubigungen
– jede weitere Seite 0,50 Euro
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Kopien
– erste Seite 0,50
Euro
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Kopien
– weitere Seite 0,25
Euro
Beglaubigungen werden in der Regel sofort ausgestellt.