Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, eine von Ihnen gesuchte Person zu finden.
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Einfache
Melderegisterauskunft:
Eine einfache Melderegisterauskunft erhalten
Sie ohne bestimmte Voraussetzungen, d. h. wir benötigen keine Angaben darüber,
wofür Sie die Daten benötigen.
Im Rahmen dieser Meldeauskunft erhalten Sie Informationen
zu Vor- und Familiennamen, aktueller Anschrift, Doktorgraden.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Um eine erweiterte Melderegisterauskunft zu
erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen; d. h. Sie
benötigen die Auskunft z. B. für die Rechtsverfolgung oder –verteidigung.
Über eine erweiterte Auskunft aus dem
Melderegister erhalten Sie weitere Angaben zu der von Ihnen gesuchten Person.
Neben Vor- und Familiennamen, aktueller Anschrift und Doktorgraden erhalten
Sie Informationen zum Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen,
Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine
Lebenspartnerschaft führend oder nicht), Staatsangehörigkeit, frühere
Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzliche Vertreter, Anschrift des
Ehegatten oder Lebenspartners und Sterbetag sowie Sterbeort.
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Angaben zu Ihrer Person (Vor- / Nachname, Anschrift,
Telefonnummer., evtl. Bankverbindung)
genaue Angaben zur gesuchten Person (Vor-/Nachname,
Geburtsname, frühere Namen, frühere Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit)
Wir benötigen diese Angaben, damit die gesuchte
Person richtig und zweifelsfrei identifiziert werden kann.
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Eine Melderegisterauskunft wird in der Regel
innerhalb von 1 – 3 Tagen bearbeitet.
Maßgebend ist hierbei der Zahlungseingang der für
die Auskunft fälligen Gebühren.
Auskünfte aus dem Melderegister sind
kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Todtnau.
Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft 10,00 Euro
Auskünfte aus unserem Gewerberegister 15,00 Euro
Die Bezahlung kann bar erfolgen oder bei
schriftlichen Anfragen per Lastschriftein-zugsverfahren, Überweisung auf eines
der Konten der Stadtkasse Todtnau oder Verrechnungsscheck.
Die Kosten sind auch dann zu tragen, wenn die von
Ihnen gesuchte Person nicht zu ermitteln ist, aufgrund fehlender oder ungenauer
Angaben nicht ausreichend identifiziert werden kann oder wenn Ihnen die Daten
der erteilten Auskunft bereits anderweitig bekannt geworden sind.