Der Antrag auf Ausstellung einer melderechtlichen
Bescheinigung kann persönlich, mündlich oder schriftlich formlos gestellt
werden.
Mit der Antragstellung kann auch eine entsprechend
bevollmächtigte Person beauftragt werden. Hierzu benötigt wird eine vom
Antragsteller ausgestellte Vollmacht, dessen eigene Ausweisdokumente
(Personalausweis/Reisepass) sowie die Ausweisdokumente der bevollmächtigten
Person.
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Gebühren
werden keine erhoben.
Eine
Meldebescheinigung kann in der Regel sofort ausgestellt werden.