Das Führungszeugnis ist eine spezielle, mit dem
Bundesadler bedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag
für jede Person ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt wird.
Im Führungszeugnis wird neben der Aufführung der
vollständigen Personalien der beantragenden Person hauptsächlich verzeichnet,
ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Immer öfters
wird z. B. bei der Arbeitsaufnahme ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt
als Nachweis für die Unbescholtenheit.
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann persönlich, telefonisch oder per
email beim Ordnungsamt gestellt werden. Bei telefonischer Beantragung – ebenso
auch bei Beantragung per email – muss vorher die für das Führungszeugnis
fällige Gebühr von 13,00 Euro auf eines der Konten der Stadtkasse Todtnau
überwiesen werden.
Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Sie in
Todtnau gemeldet sind. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind,
müssen ihren Antrag direkt beim Bundeszentralregister, 53169 Bonn,
stellen. Außerdem müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind Sie
jünger als 18 Jahre, kann auch ein gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen.
Führungszeugnisse können Sie für private (Beleg-Art N) oder behördliche Zwecke (Beleg-Art O) beantragen.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer
deutschen Behörde benötigt (Belegart O), ist der Verwendungszweck (z. B.
Einstellung bei einem neuen Arbeitgeber, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis) und
zweckmäßigerweise auch das Aktenzeichen anzugeben. Das Führungszeugnis wird in
diesem Falle dann direkt an die betreffende Behörde zugestellt.
Auf Wunsch kann das Führungszeugnis zunächst auch an
ein Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt werden. Falls hiervon Gebrauch
gemacht werden soll, benötigen wir die Angabe des gewünschten Amtgerichts.
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Bei der Beantragung ist eine
Verwaltungsgebühr von 13,00 Euro zu entrichten.
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Ab Antragstellung müssen Sie mit ca. 10 – 12 Tagen Wartezeit rechnen, bis Sie Ihr beantragtes Führungszeugnis (analog auch den Auszug aus dem Gewerbezentralregister) vom Bundeszentralregister Bonn direkt an Ihre Wohnadresse übermittelt bekommen.