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Das
Gesetz zur Aussetzung der Wehrpflicht ist am 01. Juli 2011 in Kraft getreten.
Einberufungen zum Grundwehrdienst finden seit Januar 2011 nur noch auf
freiwilliger Basis statt.
Anstelle
des Grundwehrdienstes ist ein neuer Freiwilliger Wehrdienst von bis zu 23
Monaten getreten – für junge Frauen und Männer. Unabhängig von der beabsichtigten
Dauer des Freiwilligen Wehrdienstes sind die ersten sechs Monate für beide
Seiten eine Probezeit, in der beide Partner die Zusammenarbeit beenden können.
Der
Freiwillige Wehrdienst stärkt den Austausch zwischen Gesellschaft und
Streitkräften. Er ermöglicht jungen Männern und Frauen, einen Dienst für die
Gemeinschaft zu leisten. Leitbild ist der Staatsbürger in Uniform. Neben Zeit-
und Berufssoldaten sind Freiwillige ein Grundpfeiler der Bundeswehr, auch längerdienender
Nachwuchs wird aus ihnen gewonnen werden.
Der
Freiwillige Wehrdienst ist zudem attraktiv. So gewährleistet der Dienstherr
neben dem Wehrsold unentgeltlich Verpflegung, Unterkunft und medizinische
Versorgung.
Die
Meldebehörden übermitteln zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial
nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März
folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten
Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige
Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die
Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen
haben. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis zum 30.09.2011 an die
Stadtverwaltung Todtnau, BürgerService, Rathausplatz 1, Todtnau, zu richten.
Für
weitere Informationen, wenden Sie sich an: