Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
Erwerbsminderung wird zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts
gewährt, wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen bzw. das Ihres Ehe- oder Lebenspartners
nicht ausreicht. Die Grundsicherung ist seit dem 01. Januar 2005 eine
Hilfeart innerhalb der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Auch die Leistungen entsprechen im Wesentlichen der Sozialhilfe.
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Die Grundsicherung umfasst im Einzelnen
Grundsicherung kann auch bei stationärer
Unterbringung (z. B. in einer Pflegeeinrichtung) gewährt werden.
Grundsicherung wird gewährt, wenn Ihr Einkommen bzw.
das Ihres Ehe- oder Lebenspartners den maßgeblichen Grundsicherungsbedarf nicht
überschreitet und auch kein verwertbares Vermögen einzusetzen ist.
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Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Sie können die Grundsicherung durch formloses Schreiben oder auch persönlich bei der zuständigen Stelle (Stadtverwaltung oder Landratsamt Lörrach) beantragen. Dort erhalten Sie das entsprechende Formular. Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen mit, damit eine zügige Bearbeitung erfolgen kann.
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Gebühren fallen keine an.
Der Antrag wird, sofern Sie ihn bei der
Stadtverwaltung Todtnau stellen, zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt
Lörrach – Fachbereich Sozialhilfe – weitergeleitet. Dort wird die abschließende
Bearbeitung vorgenommen und von dort erhalten Sie dann auch den entsprechenden
Bescheid.