Landeserziehungsgeld

 

Im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld in den beiden ersten Lebensjahren Ihres Kindes (für Geburten bis 31.12.2006) können Eltern vom Land Baden-Württemberg für ein weiteres Jahr Landeserziehungsgeld erhalten.

 

 

 

Das Landeserziehungsgeld wird aufgrund von Richtlinien des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die Gewährung von Landeserziehungsgeld gezahlt und stellt eine freiwillige Leistung des Landes dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Das Landeserziehungsgeld beträgt bis zu 205,00 € pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind beträgt es bis zu 307,00 €.

 

Haben Sie sich beim Bundeserziehungsgeld für die Budgetregelung entschieden, wird das Bundeserziehungsgeld nur für das erste Lebensjahr bezahlt und das Landeserziehungsgeld ist ausgeschlossen.

 

Für Geburten ab dem 01. Januar 2007 wird das Landeserziehungsgeld infolge der Einführung des Elterngeldes folgendermaßen angepasst:

 

 

 

 

Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Internetseiten der L-Bank zum Download zur Verfügung:

www.l-bank.de/landeserziehungsgeld oder Sie erhalten es bei Ihrer Stadtverwaltung.

 

Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich bei der L-Bank in Karlsruhe oder bei Ihrer Stadtverwaltung abgeben. Wir leiten den Antrag an die L-Bank weiter – diese bewilligt dann das Landeserziehungsgeld und zahlt es aus.

 

 

Sie benötigen außerdem

 

 

Weitere Voraussetzungen:

 

Es genügt, wenn ein Elternteil oder das Kind eine dieser Staatsangehörigkeiten besitzt

Eine Erwerbstätigkeit bis zu 21 Stunden in der Woche (unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30 Stunden) kann ausgeübt werden, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren

1.125,00 € für allein erziehende Eltern festgelegt. Für Geburten ab dem 01.01.2010 werden die bisherigen Einkommensgrenzen erhöht, und zwar auf 1.480,00 € für Paare und 1.225,00 € für allein erziehende Eltern).

 

 

 

Gebühren fallen keine an.

 

 

 

Das Landeserziehungsgeld wird rückwirkend nur für sechs Monate ab Antragstellung gezahlt.

 

Weitere Informationen zum Landeserziehungsgeld erhalten Sie bei der L-Bank oder unter www.l-bank.de.