
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen
Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in
Baden-Württemberg haben, derzeit insgesamt 20-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu
einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen
besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
allein Erziehende, die mit
mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
2. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt,
3. Familien,
die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei
kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die 20 speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen
kostenfreien
bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige benannte Einrichtung, wie z.B.
1. das
Schloss Heidelberg,
2. die
Staatsgalerie Stuttgart,
3. das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
4. das
Technoseum in Mannheim oder
5.
das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe.
Das „Blühende Barock“ Ludwigsburg und die „Wilhelma“ in
Stuttgart gewähren Familien eine Ermäßigung bei Vorlage der Gutscheine und des
Landesfamilienpasses. Der Gutschein „Blühendes Barock“ berechtigt innerhalb der
Saison (Mitte März - Anfang November) zum Erwerb einer speziellen
Familien-Eintrittskarte zum Preis von 12 Euro. Die „Wilhelma“ gewährt in der
Zeit vom 01.03. - 31.10. eine Ermäßigung:
Der Gutschein berechtigt zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif
anstelle des Normaltarifs.
Zwei weitere speziell bezeichnete Gutscheine berechtigen zum einmaligen ermäßigten
Eintritt in den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie den Europa-Park in Rust an einem
fest vorgegebenen Termin. Mit zwei weiteren Gutscheinen können auch das Mercedes
Benz-Museum sowie das Porsche-Museum in Stuttgart an fest vorgegebenen Terminen
kostenfrei besucht werden.
Mit den 4 Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch
mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf
Antrag beim Bürgermeisteramt.
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem
Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass
aufgeführten Personen.