Auszubildende,
Schüler und Menschen mit keinem oder geringem Einkommen können eine Ermäßigung
der Telefongebühr, den Sozialtarif der Deutschen Telekom, beantragen.
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Voraussetzung
für einen erfolgreichen Antrag ist, dass es sich um einen Anschluss der
Deutschen Telekom handelt und der Antragsteller
Bei
diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige soziale
Vergünstigung der Deutschen Telekom.
Die
Befreiung ist frühestens einen Monat nach Antragstellung möglich. Eine
rückwirkende Befreiung wird nicht angeboten.
Antragsformulare sind bei den
Telekom-Servicestellen oder bei der Stadtverwaltung Todtnau – BürgerService
– erhältlich.
Sie
können den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen
Unterlagen direkt an die Telekom AG, Postfach 10 03 65, 79122 Freiburg
i. Br. schicken oder bei der Stadtverwaltung Todtnau, BürgerService,
Schwarzwaldstr. 15, 79674 Todtnau, abgeben.
Eine
kostenfreie Beratung erhalten Sie auch unter der Servicenummer der Deutschen
Telekom AG: 0800-3301000.
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Die
Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:
Diese
Beträge stellen die Höchstbeträge für die Ermäßigung dar. Für die Grundgebühr
und Kosten für sonstige Verbindungen wird keine Ermäßigung gewährt. Die soziale
Vergünstigung kann weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechungszeitraum
übertragen werden.
Die
Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen, die über
das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und
gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden, gewährt.
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Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab und liegt im Ermessen der Deutschen Telekom AG.