Die Stadt Todtnau verfügt über Friedhöfe in Todtnau, Geschwend und Todtnauberg. Bestattungen auf diesen Friedhöfen sind, in Absprache mit dem Geistlichen (soweit gewünscht), bei der Verwaltung anzumelden.
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Bevor durch einen Steinmetzbetrieb auf einer
Grabstätte ein Grabmal gesetzt wird, hat dieser nach § 4 der Friedhofsatzung
eine Genehmigung dafür einzuholen. Dabei wird die Satzungsmäßigkeit des
beantragten Grabmals in Bezug auf Höhe, Breite, Material und Ausarbeitung
geprüft.
Die Genehmigung für das Grabmal ist nicht gesondert
gebührenpflichtig.
Beerdigungen können gemäß Friedhofssatzung von Montag
bis Donnerstag spätestens bis 14.30 Uhr und Freitags bis 13.00 Uhr
terminiert werden. Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nicht
vorgesehen.
Einmal jährlich werden gemäß der
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft die Grabmale
auf ihre Standsicherheit überprüft. Die Berechtigten von Grabmalen mit Mängeln
werden angeschrieben und mit Fristsetzung darauf hingewiesen, dass sie für die
Standsicherheit des Grabmals verantwortlich sind und den festgestellten Mangel
durch einen Fachbetrieb beheben lassen müssen.
Zu unterscheiden sind folgende Grabarten:
1. Erdbestattungen
a) Reihengrab:
In einem Reihengrab ist eine Erdbestattung
zulässig. Das Grab läuft über die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre). Eine
Verlängerung ist nicht möglich.
b) Wahldoppelgrab:
In einem Wahldoppelgrab sind mehrere (meistens 2) Bestattungen nebeneinander zulässig. Dabei erwerben die Angehörigen ein sogenanntes Nutzungsrecht an dieser Grabfläche. Dieses Nutzungsrecht bedeutet, dass an derselben Grabstätte eine zweite Bestattung zulässig ist. Das Nutzungsrecht wird zu Beginn der Verleihung (bei der ersten Bestattung) auf längstens 30 Jahre verliehen.
c) Wahltiefengrab:
Entspricht einem Wahldoppelgrab mit dem Unterschied,
dass die erste Bestattung tiefer als 1,80 m erfolgt und die weitere Bestattung
darüber auf ca. 1,80 m Tiefe erfolgt. Wahltiefengräber stehen nur auf dem
Friedhof Todtnau zur Verfügung.
Derzeit ist hier keine Neubelegung möglich.
2. Urnenbestattungen
Die unter Ziffer 1 a) und b) beschriebenen Grabarten stehen auf allen Friedhöfen der Stadt Todtnau auch für Urnenbestattungen zur Verfügung. Die Grabober-fläche beträgt dabei jeweils 80 x 80 cm. Die Ruhezeit für Urnen beträgt 15 Jahre. Nutzungsrechte werden zunächst bei der ersten Beisetzung für 20Jahre verliehen.
a)
Reihengräber:
Diese weden nach Ablauf von 20 Jahren
abgeräumt. Das Abräumen wird für jeden Jahrgang jeden Jahres durch Einrücken im
Amtsblatt der Stadt Todtnau, den „Todtnauer Nachrichten“, bekannt gemacht.
b)
Sonstige Gräber:
Soweit Gräber von den
Angehörigen nach Ablauf der Ruhezeit aller bestatteten Personen nicht mehr
weiter betreut werden, kann das Nutzungsrecht an diesen Gräbern an die Stadt
Todtnau zurückgegeben werden. Für die Rückgabe ist eine kurze schriftliche
Eingabe erforderlich.
Alle Firmen, die auf dem Friedhof gewerblich tätig
werden, benötigen dafür die Genehmigung der Stadt Todtnau. Geprüft werden die
fachlichen Voraussetzungen für das Tätigwerden auf dem Friedhof. Es gibt
Genehmigungen für einmalige Tätigkeiten und für dauernde Tätigkeiten auf die
Dauer von 3 Jahren.
Derzeit besitzen folgende Firmen dauernde
Zulassungen:
(Aufzählung in alphabetischer Reihenfolge):
Bild- und Steinhauerei Michael Krückels Tel.: 07622-669344
Hohe-Flum-Str. 63 Fax: 07622-669346
79650 Schopfheim email: michael.krueckels@t-online.de
www.krueckels-steinmetz.de
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Firma Roland Fritz Tel. 07625-7701
Happach 5
79685 Häg-Ehrsberg
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Firma Gerhard Glatt Tel.: 07622-2025
Käppelemattweg 1 Fax: 07622-61586
79650 Schopfheim email: glatt.grabmale@t-online.de
www.glatt-grabmale.de
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Blumen Eckert Tel.: 07671-325
Friedrichstr. 8 Fax: 07671-9336
79674 Todtnau email: Blumenwiese.Eckert@web.de
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Bezüglich der Kosten, die für Leistungen auf dem
Friedhof entstehen, können Sie sich im Anhang an die Friedhofsatzung
informieren.
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Friedhofsangelegenheiten werden in der Regel sofort bearbeitet, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.