Fischereischein

 

Zur Ausübung der Fischerei benötigen Sie neben der Genehmigung des jeweiligen Gewässereigentümers oder –pächters einen amtlichen Fischereischein.

 

Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die bestandene Sachkundeprüfung (Fischerprüfung). Bezüglich näherer Informationen hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Landratsamt Lörrach – Ordnungsamt -, Palmstr. 3, 79539 Lörrach, in Verbindung.

 

Bei einem Erstantrag ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Bei der Verlängerung des abgelaufenen Fischereischeines können Sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

 

 

Jugendfischereischein

 

Es besteht auch die Möglichkeit einen Jugendfischereischein auszustellen. Der Jugendliche darf dann in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Inhabers eines Fischereischeines die Fischerei ausüben.

 

 

 

bei Neuausstellung

 

·         Prüfungszeugnis über die Fischereiprüfung

·         Personalausweis oder Reisepass

·         ein Passbild neueren Datums

 

 

bei Verlängerung

 

·         den Fischereischein

 

 

 

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort, längstens jedoch innerhalb von 1 – 2 Tagen.

 

 

 

Fischereischein auf Lebenszeit

Ø      für      1 Jahr          18,22 €            (Abgabe   8,00 € / Gebühr 10,22 €)

Ø      für    5 Jahre          50,45 €            (Abgabe 30,00 € / Gebühr 20,45 €)

Ø      für  10 Jahre          80,45 €            (Abgabe 60,00 € / Gebühr 20,45 €)

 

Jugendfischereischein

Ø      für 1 Jahr                5,11 €            (Abgabe   0,00 € / Gebühr   5,11 €)