Zur Ausübung der Fischerei benötigen Sie neben der
Genehmigung des jeweiligen Gewässereigentümers oder –pächters einen amtlichen
Fischereischein.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines
in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem
Pflichtvorbereitungslehrgang und die bestandene Sachkundeprüfung
(Fischerprüfung). Bezüglich näherer Informationen hierzu setzen Sie sich bitte
mit dem Landratsamt Lörrach – Ordnungsamt -, Palmstr. 3, 79539 Lörrach, in
Verbindung.
Bei einem Erstantrag ist Ihr persönliches Erscheinen
erforderlich. Bei der Verlängerung des abgelaufenen Fischereischeines können
Sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Jugendfischereischein auszustellen. Der Jugendliche darf dann in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Inhabers eines Fischereischeines die Fischerei ausüben.
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bei Neuausstellung
·
Prüfungszeugnis
über die Fischereiprüfung
·
Personalausweis
oder Reisepass
·
ein
Passbild neueren Datums
bei Verlängerung
·
den
Fischereischein
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Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort, längstens jedoch innerhalb von 1 – 2 Tagen.
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Ø für 1 Jahr 18,22 € (Abgabe 8,00 € /
Gebühr 10,22 €)
Ø für 5 Jahre 50,45 € (Abgabe 30,00 € / Gebühr 20,45 €)
Ø für 10 Jahre 80,45 € (Abgabe 60,00 € / Gebühr 20,45 €)
Ø für 1 Jahr
5,11 € (Abgabe 0,00 € / Gebühr 5,11 €)