Für die vorübergehende Abgabe von Speisen und
Getränken auf Festen und Veranstaltungen zum Verzehr an Ort und Stelle ist eine
Gestattung der Stadtverwaltung Todtnau – Fachbereich Ordnungsamt –
erforderlich.
Eine Gestattung kann nur erteilt werden, wenn ein
besonderer Anlass gegeben ist. Außerdem werden Gestattungen ausnahmslos nur an
Vereine und Organisationen ausgestellt.
Für die Ausstellung einer Gestattung benötigen wir
folgende Informationen:
Bitte nennen Sie uns immer einen
Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer
·
Ort
der Veranstaltung (Anschrift)
·
Welche
Speisen werden zubereitet und welche Getränke werden ausgeschenkt?
Bitte feiern Sie
umweltfreundlich, verwenden Sie Mehrweggeschirr und beachten Sie auch das
Nichtraucherschutzgesetz!!
Bzgl. der Ausgabe von diversen Speisen sind auch
immer die hygienerechtlichen Vorschriften zu beachten. Hinsichtlich der
Einhaltung der Hygienebestimmungen werden solche öffentlichen Veranstaltungen
auch vom Wirtschaftskontrolldienst überwacht.
Für besondere Fälle hält das Ordnungsamt diverse
Merkblätter bereit.
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Die Gebühr ist abhängig von der Dauer der
Veranstaltung. Sie beträgt pro Tag
20,00 Euro. Bei aufeinanderfolgenden Festtagen
werden pro zusätzlichem Festtag 5,00 Euro berechnet.
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Der Antrag auf eine Gestattung sollte mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden: Eine Antragstellung ist sowohl mündlich, telefonisch oder auch per email möglich.