Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik
Deutschland elektronische Reisepässe (ePass) ausgegeben. Der Chip im ePass
enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Foto als biometrisches Merkmal.
Seit 01. November 2007 werden nun für
elektronische Pässe auch die Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip
im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung
Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten
Zeigefingers abgenommen.
Hinweis:
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität
des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der
flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers
abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme
aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich
ist.
Deutsche, die über eine bestimmte Auslandsgrenze aus- oder einreisen, benötigen einen gültigen ePass (elektronischer Reisepass). Für welche Länder ein elektronischer Reisepass vorgeschrieben ist, erfahren Sie auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de.
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
1.
ein biometrisches
Lichtbild neueren Datums (Format 35 x 45 mm, Hochformat, schwarz-weiß oder
farbig, Bild muss scharf und kontrastreich sein, Hintergrund einfarbig, keine
Kopfbedeckung, Frontalaufnahme, Gesichtsausdruck neutral)
2.
Ihren
alten Reisepass bzw. Bundespersonalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
oder einen entsprechenden Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit
3.
eine
Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde bei ledigen Personen und Kindern bzw.
Familienbuchabschrift bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen
4.
Personen,
die bei der Antragstellung noch nicht volljährig sind, müssen die Zustimmung
eines Erziehungsberechtigten schriftlich vorweisen.
5.
Persönliche
Vorsprache, da wir von Ihnen eine eigenhändige Unterschrift benötigen.
6.
2
Fingerabdrücke
Gültigkeit:
unter
24 Jahre: 6 Jahre
über 24 Jahre: 10 Jahre
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Für
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
·
Reisepass,
32 Seiten 37,50 €
·
Reisepass,
48 Seiten 59,50 €
Bei
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben:
·
Reisepass,
32 Seiten 59,00 €
·
Reisepass,
48 Seiten 81,00 €
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Beantragen Sie Ihren ePass bitte rechtzeitig, da die Anträge mittels digitaler Datenübertragung an die Bundesdruckerei in Berlin geschickt werden und die Bearbeitungszeit ca. 3 – 4 Wochen dauert.
Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, d. h.
Sie müssen den Antrag persönlich stellen, da Ihre Unterschrift sowie Ihre
Fingerabdrücke benötigt werden.
Hinweis:
Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig geworden, muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden.
In dringenden, kurzfristigen Fällen kann ein vorläufiger
Reisepass beantragt werden. Dieser wird in der Regel sofort
ausgestellt. Hierfür wird eine Gebühr von
26,00 € erhoben. Der vorläufige Reisepass ist ein
Jahr gültig.
Zur
Beantragung benötigen Sie ebenfalls die oben unter Punkt 1 – 6 genannten Unterlagen.
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In diesem Fall besteht die Möglichkeit einen Reisepass
im Expressverfahren zu beantragen. In der Regel erhalten Sie dann Ihr
gültiges Ausweisdokument innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung, wenn die
Antragstellung am gleichen Tage bis 11.00 Uhr erfolgt ist. Eine absolute Gewähr
wird allerdings nicht übernommen!
Zusätzliche Kosten:
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
Reisepass,
32 Seiten im Expressverfahren 69,50 €
Reisepass,
48 Seiten im Expressverfahren 91,50 €
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben:
·
Reisepass,
32 Seiten im Expressverfahren 91,00 €
·
Reisepass,
48 Seiten im Expressverfahren 113,00
€
Die Länder, die keine vorläufigen Ausweisdokumente akzeptieren, erfahren Sie ebenfalls über die Homepage des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de
Aufgrund der verschärften Einreisebedingungen der
Vereinigten Staaten werden zur visafreien Einreise in die USA ab dem 26.
Oktober 2004 maschinenlesbare Pässe benötigt. Seit der Einführung des
EU-Reisepasses im Jahr 1988 werden alle zentral in der Bundesdruckerei GmbH
gefertigten Dokumente maschinenlesbar ausgestellt.
Die visafreie Einreise in die USA ist auch nach dem 25.10.2005
mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeuxfarben) möglich. Alle Reisenden,
auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren
Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderreisepass und der
maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise
anerkannt.
Alle ab dem 26.10.2006 neu ausgestellten Reisepässe
müssen zur visafreien Einreise in die USA biometrische Daten enthalten.
Ein
US-Visum können Sie wie folgt beantragen:
Ein elektronisches VISA-Antragsformular DS-156
(EVAF) muss pro Antragsteller (egal welchen Alters) online auf der Website
http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden;
VISA-Termine können jetzt auch online für ganz
Deutschland vereinbart werden (24 Std./Tag für nur US $ 10) unter www.usvisa-germany.com. Die
telefonische Terminvergabe ist unter folgender Nummer innerhalb Deutschlands
möglich: 0900 1-850055.
VISA-Erneuerungen werden ebenfalls nur nach
vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Bitte informieren Sie sich unter http://germany.usembassy.gov/germany/visa/index.html
über die urkundlichen Voraussetzungen für die einzelnen Visa-Kategorien.
Der
Kindereintrag in den Pass der Eltern entfällt ab 01. November 2007
In der Regel wird für Kinder ein Kinderreisepass
ausgestellt.
Je nach Reiseland kann aber für Kinder u. U. auch
ein ePass benötigt werden. Für Kinder ab 6 Jahren werden dann ebenfalls 2
Fingerabdrücke benötigt.
Im Reisepass wird keine Anschrift angegeben, jedoch
der Wohnort. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Wohnort daher in
Ihrem Reisepass aktualisiert werden.
Es empfiehlt sich deshalb, den Wohnort im Reisepass
gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. Anmeldung des neuen Wohnsitzes ändern zu
lassen.
Die Aktualisierung Ihres Reisepasses kann persönlich
oder durch einen Dritten (mit einer Vollmacht) erfolgen.
Die Adressänderung ist kostenlos.