Ab 01.01.2006 werden keine Kinderausweise der
herkömmlichen Art mehr ausgestellt. Auch dürfen ab 01.01.2006 die bisherigen
Kinderausweise nicht mehr verlängert werden.
Dem bisherigen Kinderausweis folgt der neue
Kinderreisepass.
Jedes deutsche Kind hat bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Anspruch auf einen Kinderreisepass. Im Gegensatz zum eReisepass (elektronischer Reisepass) enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem das Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt.
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1. ein biometrisches Lichtbild
neueren Datums (Format 35 x 45 mm, Hochformat, schwarz-weiß oder farbig, Bild
muss scharf und kontrastreich sein, Hintergrund einfarbig, keine Kopfbedeckung,
Frontalaufnahme, Gesichtsausdruck neutral)
- Abweichungen sind hier
zulässig -
2. evtl. bereits vorhandene
Ausweisdokumente (z. B. alter Kinderausweis)
3. eine Abstammungs- bzw.
Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern
4. Ausweise der Eltern
5. bei Alleinerziehenden eine
Sorgerechtsbescheinigung bzw. Scheidungsurteil
6. ab dem 10. Lebensjahr muss
der Passinhaber den Kinderreisepass auch unterschreiben.
Gültigkeit:
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig,
längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Nach Ablauf der
Gültigkeitsdauer kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des zwölften
Lebensjahres verlängert werden.
Im Falle einer Verlängerung tauscht das
Einwohnermeldeamt das bisherige Lichtbild des Kindes gegen ein aktuelles aus.
Auf Wunsch kann für ein Kind auch schon vor der Personalausweispflicht (16. Lebensjahr) ein Personalausweis beantragt werden.
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Ein Kinderreisepass kostet 13,00 €
Die Verlängerung eines Kinderreisepasses kostet 6,00
€
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird in der
Regel sofort erledigt. Zur Antragstellung muss einer der Erziehungsberechtigten
persönlich erscheinen.