Seit dem 01.11.2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über
Personalausweise und den elektronischen
Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue
Maßstäbe im Identitätsmanagement.
Der Personalausweis hat nicht nur das praktische Format
einer Scheckkarte, er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele
Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Einen Bundespersonalausweis benötigen Sie, wenn Sie
Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und das 16.
Lebensjahr vollendet haben.
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1.
ein biometrisches Lichtbild neueren Datums (erlaubt sind nur
Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar
sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.)

2. Ihren alten
Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder einen
entsprechenden Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit
3. Personen,
die bei der Antragstellung noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben,
müssen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorweisen
4. Persönliche Vorsprache, da wir von Ihnen eine
eigenhändige Unterschrift benötigen
Gültigkeit
unter 24: 6
Jahre
über 24: 10 Jahre
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Antragstellende Person ab 24 Jahren |
28,80 € |
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Antragstellende Person unter 24 Jahren |
22,80 € |
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Vorläufiger Personalausweis |
10,00 € |
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Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der
Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres |
gebührenfrei |
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Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion |
6,00 € |
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Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
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Ändern der PIN im Bürgeramt |
6,00 € |
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Ändern der Anschrift bei Umzügen |
gebührenfrei |
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Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall |
gebührenfrei |
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Entsperren der Online-Ausweisfunktion |
6,00 € |
Beantragen Sie
Ihren Personalausweis bitte rechtzeitig, da die Anträge mittels digitaler
Datenübertragung an die Bundesdruckerei in Berlin geschickt werden und die
Bearbeitungszeit ca. 2 – 3 Wochen beträgt.
In dringenden, kurzfristigen Fällen kann ein vorläufiger
Personalausweis beantragt werden. Dieser wird in der Regel sofort
ausgestellt. Hierfür wird eine Gebühr von 10 € erhoben.
Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig.
Zur Beantragung benötigen Sie ebenfalls die oben unter Punkt
1 - 4 genannten Unterlagen.
Adressänderung
im Personalausweis
Bei einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis
gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise mit der Anmeldung des Wohnsitzes
geändert werden.
Voraussetzung ist, dass Sie sich bereits bei Ihrer Gemeinde
umgemeldet bzw. angemeldet haben.
Die Aktualisierung Ihres Personalausweises kann persönlich
oder durch einen Dritten (mit einer Vollmacht) erfolgen.
Die Adressänderung ist kostenlos.
Fingerabdrücke
Auf Wunsch des
Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination
von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von
Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von
hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden
zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers
genutzt werden.
Online-Ausweisfunktion
Wenn Sie Ihren
neuen Ausweis abholen, entscheiden Sie, ob Sie die Online-Ausweisfunktion
nutzen wollen oder nicht. Je nachdem, wie Ihre Wahl ausfällt, wird die Funktion
auf Ihrem Ausweis ein- bzw. ausgeschaltet. Aber keine Angst: Diese Entscheidung
ist nicht endgültig. Sollten Sie sich später umentscheiden, können Sie die
Online-Ausweisfunktion in Ihrem Bürgeramt jederzeit gegen Gebühr ein- oder
ausschalten lassen.
Neue Einsatzmöglichkeiten
Online-Registrierung
Beim erstmaligen Registrieren in einem Online-Dienst werden
oft verschiedene Nutzerdaten abgefragt. Diese Daten können mithilfe des neuen
Personalausweises schnell und fehlerfrei übertragen werden.
An
Automaten ausweisen
Auch auf diese Art werden immer öfter personenbezogene
Dienste angeboten. Hier kann man sich ebenfalls schnell und einfach
identifizieren.
Online
unterschreiben
Mit der Unterschriftsfunktion können Sie auch online sicher
Verträge abschließen, die sonst eine eigenhändige Unterschrift erfordern.
Altersbestätigung
Manche Dienste dürfen nur von
Nutzern in Anspruch genommen werden, die ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Der neue Personalausweis kann das Alter bestätigen, ohne dass weitere Daten –
auch nicht das Geburtsdatum – preisgegeben werden.
Automatisches Ausfüllen von
Formularen
Das Ausfüllen von Online-Formularen
ist oft mühsam. Schnell passieren Tippfehler beim Eingeben des Namens oder der
Adresse. Die eID-Funktion ermöglicht die Übernahme dieser Daten aus dem Personalausweis
- schnell und zuverlässig.
Online-Behördengänge
Viele Behörden bieten ihre
Dienstleistungen im Rahmen des E-Government im Internet an (z. B. das
Einreichen der elektronischen Steuererklärung). Für zahlreiche Angebote ist ein
sicherer Nachweis der Nutzeridentität nötig. Dies kann künftig mit der
eID-Funktion realisiert werden.
Barrierefreie Internetdienste
Menschen mit Behinderungen sind
besonders auf medienbruchfreie Online-Dienste angewiesen, weil z. B. das
persönliche Erscheinen auf Ämtern nur schwer möglich ist. Mit dem neuen
Personalausweis werden auch hier Hürden abgebaut.
Wie kann ich die Funktionen sperren
lassen, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere oder wenn er gestohlen
wird?
Wenden Sie sich am besten an Ihr
Bürgeramt und die dortige Personalausweisbehörde.
Sie können die eID-Funktion aber
auch telefonisch über die Hotline 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Minute aus dem
deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 ct/Minute, auch aus dem
Ausland erreichbar) sperren lassen.
Dort werden Sie nach Ihrem Namen,
Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren
Ausweis sperren lassen.
www.personalausweisportal.de/verlustfall
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unseren
BürgerService, Rathausplatz 1, Todtnau wenden.
