Bauamt Stadtverwaltung Todtnau Stadtverwaltung Todtnau
Meinrad-Thoma-Strasse 8 Postfach 62
79674 Todtnau 79670 Todtnau
Amtsleiter Erich Steck Telefon: 07671/ 996-40 Fax: 07671/996-840 e-mail: e.steck@todtnau.de
Mitarbeiterin Kerstin Kaiser Telefon: 07671/ 996-41 Fax: 07671/996-841 e-mail: k.kaiser@todtnau.de
Mitarbeiter Klaus Merz Telefon: 07671/ 996-42 Fax: 07671/996-842 e-mail: k.merz@todtnau.de
Mitarbeiter Hansjörg Steinebrunner Telefon: 07671/ 996-43 Fax: 07671/996-843 e-mail: h.steinebrunner@todtnau.de




 

Bauantrag, Bauvoranfrage Kerstin Kaiser

Allgemein
Der Antrag ist beim Bauamt in 3-facher Ausfertigung einzureichen.

Bearbeitung des Antrages
  • Die Stadt führt die Benachrichtigung der Angrenzer (§ 55 LBO) durch. Den Eigentümer der angrenzenden Grundstücke des Baugrundstücks wird somit Gelegenheit gegeben, den Antrag und die Bauvorlagen innerhalb zwei Wochen, vom Tage nach der Zustellung der Benachrichtigung an gerechnet, einzusehen und ggf. Einwendungen vorzubringen.
  • Weiterleitung der Unterlagen an das Landratsamt Lörrach.
  • Abgabe einer Stellungnahme über den Antrag. Über diese wird im Bauausschuss bzw. Gemeinderat (in den Ortsteilen zusätzlich im Ortschaftsrat) beraten.
  • Die Entscheidung über einen Bauantrag/Bauvoranfrage wird durch die untere Baurechtsbehörde - Landratsamt - getroffen.

 

Baulasten Kerstin Kaiser

Durch eine Baulast können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ihr Grundstück betreffen, übernehmen, wie z.B

  • Abstandsflächen, die auf dem Nachbargrundstück liegen, dürfen nicht überbaut werden;
  • Zugangs- und Zufahrtsbaulast (Die für ein Baugrundstück erforderliche Zufahrt erfolgt über ein Nachbargrundstück);
  • Vereinigungsbaulast; (Ein Bauvorhaben erstreckt sich über mehrere Grundstücke und der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, die Grundstücke als einheitliches Baugrundstück zu sehen)

Baulasten sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirksam.

Die Baulast kann nur durch schriftlichen Verzicht der Baurechtsbehörde gelöscht werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis, welches beim städt. Bauamt geführt wird, Einsicht nehmen.

 

Bauleitplanung Kerstin Kaiser
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen und Planauskünften, Durchführung der Bauleitplanverfahren, Mithilfe bei Planfeststellungsverfahren anderer Behörden
Bauleitplanung Erich Steck
Flächennutzungsplanung, Verkehrsplanung, Stadtplanung, Planungen für Sanierungen, Stadtbildpflege sowie Gestaltungsberatung und –planung öffentlicher Räume

 

Hochbau Erich Steck
Zuständig für die Planung, Steuerung und Durchführung städtischer Hochbaumaßnahmen; Bauherrenfunktion für städt. Baumaßnahmen, Überwachung und Abwicklung von städt. Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen

 

Tiefbau Erich Steck
Abwasserbeseitigung (Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Abwasseranlagen, Kanäle)

 

Gutachterausschuss Hansjörg Steinebrunner

Bodenrichtwerte der Stadt Todtnau nach § 196 des Baugesetzbuches für das Jahr 2008

Bodenrichtwerte
Lage im Gemeindegebiet
Baureifes Land EUR/m² incl. Erschließung
Gewerbefläche EUR/m² incl. Erschließung

Der Gutachterausschuss der Stadt Todtnau hat in seiner Sitzung vom 24.04.2009 die Grundstückswerte nach der Kaufpreissammlung für das Jahr 2008 gemäß § 196 des Baugesetzbuches ermittelt und für Todtnau - Stadt und die Ortsteile die Richtwertzonen bestätigt.

Die Richtwerte sind jeweils zu beiden Stichtagen 01.01.2008 und 31.12.2008 gültig.

Todtnau
Zone 1
102,00
Zone 4
40,00
Zone 2
90,00
Zone 3
72,00
Brandenberg
61,00
31,00
Schlechtnau
76,00
/
Geschwend
71,00
/
Präg
55,00
/
Herrenschwand
46,00
/
Aftersteg
51,00
/
Muggenbrunn
65,00
/
Todtnauberg
115,00

/

Gesamtstadt Wiesengelände / Grünland 0,25 bis 2,50 EUR/qm
   
Zone 1 Ortsmitte
Zone 2 Sonnhalde, Lisbühl, Grund, Schöne, westlicher Bereich Freiburger Straße ab Einmündung Schwarzwaldstraße, östliche Teile Oberdorf und Feldbergstraße
Zone 3 restliche Ortsrandlagen
Zone 4 Gewerbegebiete

 

Bauhof Klaus Merz

 

Patenschaften- Todtnauer Ferienland ... ich will eine Patenschaft übernehmen.
Bürgerinfo Todtnauer Ferienland ... ich habe einen Mängel festgestellt und will diesen melden.
  • Winterdienst
  • Grünanlagen
  • Spielplätze
  • Kuranlagen
  • Stadtreinigung
  • Straßenunterhaltung
  • Wasserläufe
  • Baumpflege
  • Gebäudeunterhaltung
  • Wanderwege
  • Fuhrpark der städt. Einrichtungen
  • Serviceleistungen des Bauhofs
    • Wertstoffannahme auf dem städt. Bauhof:
      jeden Freitag von 11.00 bis 13.00 Uhr
    • Angenommen werden kostenlos:
      • Glas ( farblich getrennt )
      • Kartonage ( vorher zerlegt )
      • Schrott ( handelsübliche Mengen)
      • Aluminium ( sortenrein )
      • Korken
      • Bücher ( mit u. ohne Leimrücken)
      • Reißwolfpapier ( in Säcken )
      • Verkauf von Splitt für den Winterdienst: 20 kg Sack für 1,50 EUR( 0,075 EUR / kg )
      • Verleihung von Marktständen: Leihgebühr: 6 EUR/ je Stand und Veranstaltung
      • Ausgabe von Mülleimern, gegen Vorlage einer Quittung ( auf dem Rechnungsamt erhältlich )