Grundbuchamt Stadtverwaltung Todtnau Stadtverwaltung Todtnau
Meinrad-Thoma-Strasse 8 Postfach 62
79674 Todtnau 79670 Todtnau
Ratschreiber Hugo Keller Telefon: 07671/ 996-22 Fax: 07671/996-822 e-mail: h.keller@todtnau.de
Sachbearbeiterin Karin Winterhalter Telefon: 07671/ 996-24 Fax: 07671/996-37 e-mail: k.winterhalter@todtnau.de

 

·   Verwalten der Grundbücher
·   Entgegennahme von Eintragungsanträgen
·   Erteilung von unbeglaubigten und beglaubigten Abschriften aus dem Grundbuch,
·   Abhalten von Beurkundungen in Zusammenarbeit mit dem Notariat Schönau/Schw. (Amtstage des Notars)
·   Führen der Straßenkartei
·   Führen der Eigentümerkartei
·   Führen des Flurstücksverzeichnisses
·   Vorbereiten von Grundbucheinträgen, sowie Beratungen in allen Grundbuchfragen.

Verwalten der Grundbücher (Aufbau) Karin Winterhalter

Beim Grundbuchamt wird über jedes Grundstück der geführten Gemarkungen (Todtnau, Todtnauberg, Muggenbrunn, Aftersteg, Schlechtnau, Geschwend und Präg) ein Grundbuch geführt. In diesem Grundbuch werden eingetragen:

  1. Das Grundstück (im Bestandsverzeichnis)
  2. Der oder die Eigentümer (in der I. Abteilung)
  3. Hypotheken/Grundschulden/Rentenschulden ( in der III. Abteilung)
  4. Alle sonstigen Belastungen z.B. Wegerechte, Leitungsrecht usw. (in der II. Abteilung).

 

Entgegennahme von Eintragungsanträgen Hugo Keller

Änderungen im Grundbuch werden generell immer nur auf Antrag vorgenommen. Diese Anträge sind in der Regel öffentlich zu beglaubigen oder notariell zu beurkunden. Für einen ganz kleinen Teil von Grundbuchanträgen genügt die Schriftform, so zum Beispiel für eine Grundbuchabschrift. Die Eintragungsanträge werden nach Ihrem zeitlichen Eingang bei der Geschäftsstelle des Grundbuchamts registriert und mit einer Vorgangsnummer versehen. Für Anträge, die das gleiche Grundstück betreffen, regelt sich nach dem zeitlichen Eingang die Rangfolge im Grundbuch. Um Rechtsnachteile zu vermeiden weisen wir daraufhin, dringende Anträge während der üblichen Geschäftsstunden direkt auf der Geschäftsstelle abzugeben und nicht in den am Haus befindlichen Briefkasten einzuwerfen. Über jeden Antrag wird durch Beschluß entschieden. Die Entscheidung wird allen Beteiligten durch Nachricht bekanntgegeben.

 

Erteilung von Grundbuchabschriften Karin Winterhalter

Jeder, der nach § 12 GBO sein berechtigtes Interesse gegenüber dem Grundbuchamt nachweist, ist berechtigt sich eine Abschrift aus dem Grundbuch erteilen zu lassen. Es wird zwischen beglaubigten und unbeglaubigten Grundbuchabschriften unterschieden. Derzeit kostet eine beglaubigte Grundbuchabschrift 18,-- EUR und eine unbeglaubigte Abschrift 10,-- EUR. Ein Antragsformular wird Ihnen als download hier angeboten. Dieses können Sie sich bei Bedarf ausdrucken und unterschrieben an uns per Fax oder per Post zurückschicken.

Durch Anklicken der "download" Felder mit der linken Maustaste öffnet sich das entsprechende Dokument. Voraussetzung ist natürlich, dass eines der unten angeführten Softwareprodukte (Microsoft Word 2000, Microsoft Word 6 oder der Acrobat Reader von der Firma Adobe) auf Ihrem Rechner installiert ist. Werden die "download" Felder mit der rechten Maustaste angeklickt, können Sie das Dokument auf der Festplatte Ihres PC's speichern und mit der dazugehörigen Software weiter bearbeiten bzw. ausdrucken.
Vordrucke zum Download
Format Word 2000
Format Word 6/95
pdf Format
Antrag Abschrift aus dem Grundbuch

 

Amtstage des Notars Karin Winterhalter
Jeden Mittwochvormittag hält Notarvertreterin Swantje Retsch vom Notariat Schönau/Schw. Sprechstunden im Rathaus Todtnau ab. Ihren Termin können Sie zu Beratungen, als auch zu Beurkundungen aller Art nutzen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, können Termine nur nach vorheriger Vereinbarung beim Grundbuchamt Todtnau wahrgenommen werden.