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rund um das liebe Geld ....
Als Stadtkasse wickeln wir den gesamten baren und unbaren Zahlungsverkehr der Stadt Todtnau sowie deren Eigenbetriebe (Alten- und Pflegeheim, Wasserwerk) ab. Die Stadtkasse ist nicht nur für die Verwaltung und Buchung der Einnahmen und Ausgaben (ca. 80.000 Buchungen jährlich) zuständig, sondern auch für das damit verbundenen Vollstreckungswesen. Die Aufgaben der
Vollstreckungsbehörde nehmen wir im Rahmen der Amtshilfe auch für
andere Städte und Gemeinden wahr. Am ehesten haben Sie mit der Stadtkasse zu tun, wenn Sie Grundsteuer oder ähnliche Abgaben oder auch ein Bußgeld für Nichteinhaltung der Parkordnung an die Stadt Todtnau bezahlen müssen. Aber auch in angenehmer Form wird die Stadtkasse für Sie tätig. Die Stadtkasse bezahlt die Rechnungen der Stadt und überweist die bewilligten Zuschüsse oder sonstigen Ansprüche der Bürger gegenüber der Stadt Todtnau. |
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Grundsätzlich gilt aber: Keine Auszahlung und keine Verbuchung einer Einnahme ohne entsprechende Anordnung bzw. dazugehörigen Beleg. Gerade auf der Einnahmenseite ist die Stadtkasse bei Ihren Überweisungen sehr darauf angewiesen, dass der Name und vor allen Dingen das zur Zahlung gehörende Buchungszeichen deutlich lesbar und vollständig auf dem Überweisungsträger erkennbar ist. Ein weiteres großes, oft auch mit negativen Auswirkungen verbundenes Aufgabengebiet sind die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde, die die Stadtkasse Todtnau im Rahmen der Amtshilfe auch für andere Städte und Gemeinden wahrnimmt. Angenommen, Sie haben vergessen Ihre Grundsteuer zu bezahlen, dann bekommen Sie von uns eine Mahnung. Falls Sie danach nicht bezahlen, schicken wir Ihnen eine nochmalige Zahlungsaufforderung. Wenn Sie die Steuerschuld dann noch nicht begleichen, beauftragt die Stadtkasse Todtnau einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung der Forderung. Auch ist die Stadtkasse selbst in der Lage, z.B. eine Girokontopfändung durchzuführen. Aber soweit muss es ja nicht immer kommen. Sicherlich haben wir dafür Verständnis, dass in unserer hektischen Zeit ein Zahlungstermin übersehen werden kann. Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelungen hat die Stadtkasse selbst leider keinen Spielraum für Zahlungsaufschübe und ist gehalten, die bei einer Mahnung anfallenden Gebühren mit zu erheben. Gerade die Folgen eines vergessenen Zahlungstermins können Sie jedoch schon im Vorfeld vermeiden, wenn Sie der Stadtkasse Todtnau eine Einzugsermächtigung erteilen. Dies ist für Sie ohne Risiko, da unberechtigte Abbuchungen direkt bei Ihrem Kreditinstitut storniert werden können. Selbstverständlich zahlen wir auch fehlerhafte Abbuchungen umgehend zurück. Eine Einzugsermächtigung können Sie entweder formlos beauftragen oder Sie verwenden unseren Vordruck, den wir Ihnen gerne zusenden. Unter der Rubrik "Vordrucke" haben wir Ihnen eine Einzugsermächtigung zum Download bereitgestellt. |