| Fremdenverkehrsbeitrag | Anita Thoma |
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Zur Förderung des Fremdenverkehrs sowie des Erholungs- und Kurbetriebs in Todtnau erhebt die Stadt einen Fremdenverkehrsbeitrag. Beitragspflichtig sind Gewerbebetriebe und Personen, die in der Stadt Todtnau aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile haben. Der Fremdenverkehrsbeitrag bemisst sich dabei insbesondere nach den Mehreinnahmen, die dem Beitragspflichtigen aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr in der Stadt erwachsen. Diese Mehreinnahmen werden ermittelt aus den Reineinnahmen (= Jahresumsatz x Reingewinnsatz der Oberfinanzdirektion) multipliziert mit einem Vorteilsatz. Dieser drückt aus, welchen Vorteil die beitragspflichtige Person oder das Unternehmen aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr hat. Der Vorteilsatz beträgt z.B. bei Hotels je nach Standort zwischen 75 % und 90 %, bei Reiseunternehmen 70 % und bei Zimmereien lediglich 15 %. Aus dem so ermittelten "Messbetrag" sind 7,5 % als Fremdenverkehrsbeitrag an die Stadt Todtnau zu zahlen, die damit ihre Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen finanziert. Von Privatzimmervermietern wird ein pauschales Übernachtungsgeld von 0,25 EUR je Übernachtung erhoben. Zum 01. Juli jeden Jahres erhebt die Stadt Vorausleistungen auf den voraussichtlich entstehenden Fremdenverkehrsbeitrag. Die Abrechnung erfolgt, sobald die Umsatzzahlen für das betreffende Haushaltsjahr vorliegen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Todtnau. |
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