Gewerbesteuer Andreas Klauser

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die nach dem Gewerbesteuergesetz erhoben wird. Eine Steuerbefreiung besteht u.a. für verschiedene Betriebe der öffentlichen Hand und für Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Freie Berufe wie z. B. Ärzte und Rechtsanwälte sind grund-sätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig.

Grundlage für den Erlass eines Gewerbesteuerbescheides ist der einheitliche Steuermessbetrag. Dieser wird der Gemeinde vom Finanzamt im Messbescheid mitgeteilt und errechnet sich aus dem Gewerbeertrag. Multipliziert mit dem gemeindlichen Hebesatz ergibt sich der Steuerbetrag.

Der Gemeinderat hat für die Stadt Todtnau auch in diesem Jahr den derzeit gültigen Hebesatz von 340 % unverändert gegenüber dem Vorjahr beschlossen.

Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen erhoben. Der Steuerpflichtige hat diese am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zu entrichten. Dies dient einerseits dazu, dass Nachzahlungszinsen auf Steuerforderungen großteils vermieden werden können und eine gleichmäßige Steuerbelastung für den Steuerpflichtigen erkennbar ist. Andererseits gewährleistet dies der Gemeinde einen regelmäßigen Zahlungseingang.