Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge Michael Schäfer

Für die Herstellung ihrer Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen erhebt die Stadt Todtnau Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge. Erhoben werden diese Beiträge in der Regel dann, wenn ein Grundstück erstmals die Möglichkeit zum Anschluss an diese Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadt erhält oder wenn ein Grundstück, das bisher nicht bebaubar war (z.B. Außenbereichsgrundstück), zu Bauland wird. Maßstab für die Beitragserhebung ist die Nutzbarkeit eines Grundstücks. Diese drückt sich aus durch einen Nutzungsfaktor, abhängig von der zulässigen Geschosszahl. Aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor ergibt sich die Nutzungsfläche. Für ein Grundstück, auf dem ein z.B. eingeschossiges Haus zulässig ist, beträgt der Nutzungsfaktor 0,5 - für ein Grundstück mit dreigeschossiger Bebauung beträgt er 1,5. Die Nutzung eines Grundstücks ergibt sich in der Regel aus dem Bebauungsplan. Für ein Grundstück können der Wasserversorgungs- und der Abwasserbeitrag nur einmal erhoben werden. Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt zur Zeit 5,11 EUR je qm Nutzungsfläche. Der Abwasserbeitrag beträgt zur Zeit 4,05 EUR je qm Nutzungsfläche.

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung der Stadt Todtnau.