Zweitwohnungssteuer Michael Schäfer / Anita Thoma

Die Stadt Todtnau erhebt eine Steuer auf Zweitwohnungen. Steuergegenstand ist dabei jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Erholungszwecken, zu Zwecken der Berufsausübung oder der Ausbildung oder zu Zwecken des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs innehat. Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand der Zweitwohnung berechnet. Sie ist gestaffelt und beträgt derzeit bei einem Mietaufwand bis zu 1.800 EUR pro Jahr 240 EUR, bei über 1.800 EUR bis zu 3.600 EUR pro Jahr 480 EUR, bei über 3.600 EUR bis zu 5.400 EUR pro Jahr 720 EUR und bei über 5.400 EUR pro Jahr 960 EUR.

Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 01. Januar. Bei Wohnungen, die erst im Lauf des Jahres steuerpflichtig werden, entsteht die Steuerschuld jeweils zum nächstfolgenden Kalendervierteljahr. Dasselbe gilt für das Ende der Steuerpflicht. Die Steuerpflicht ist der Stadtverwaltung innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Für eigengenutzte, ungenutzte oder unentgeltlich überlassene Zweitwohnungen gelten für die Ermittlung des jährlichen Mietaufwands Sonderbestimmungen. Ebenso gibt es Sonderregelungen für Zweitwohnungen, die vertraglich an Vermietungsagenturen oder Hotelbetriebe zur Weitervermietung überlassen werden.

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Todtnau.